Nachbarländer in Europa,
von denen die deutsche Politik lernen kann








Österreich

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Österreichischer Seniorenbund

Der Österreichische Seniorenbund ist eine Teilorganisation der Österreichischen Volkspartei. Er versteht sich als gemeinnützige Interessensvertretung der älteren Generation und ist mit über 300.000 Mitgliedern und etwa 2.000 Bezirks- und Ortsgruppen der größte der ÖVP-Bünde. Vaterlandsliebe, die klassische Familie, die auf der Ehe beruht und Kindern ein sicheres Heim bietet, die Leistungsgerechtigkeit in der öko-sozialen Marktwirtschaft, die Anerkennung des Eigentums, die umfassende Solidarität, die ebenso umfassende Mitbestimmung, und die Nachhaltigkeit, hinzu kommt das Bekenntnis zu Europa als „unserer größeren Heimat“: dies umfasst die wichtigsten unserer Grundsätze. 

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Österreichische Sozialversicherung

Die Pensionen aus der Pensionsversicherung werden grundsätzlich jährlich angepasst. Bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors wird die Erhöhung der Verbraucherpreise (Inflationsrate) berücksichtigt.




Österreichischer Seniorenrat

Der Bundesseniorenbeirat ist als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eingerichtet.
Der Bundesseniorenbeirat dient als Gesprächsforum dem institutionalisierten Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und Vertretern der Seniorenorganisationen in seniorenspezifischen Fragen, die von allgemeiner österreichischer oder integrationspolitischer Bedeutung sind.
Als Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen dient der Seniorenrat als überparteiliches Gesprächsforum für alle Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine starke Vertretung aller Senioren.




Pensionisten
Verband
Österreich


Der Pensionistenverband wurde am 17. September 1949 in Ottakring als Verband der Arbeiter-, Unfall-, Landarbeiterrentner und Gemeindebefürsorgten Österreichs gegründet. 1975 wurde die Bezeichnung auf Pensionistenverband Österreichs geändert. 







Wissenswertes

wie funktioniert
das österreichische
Altersversorgungssystem

In Österreich, mit einer sehr ähnlichen Staatsstruktur wie Deutschland, wurde die Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung längst realisiert.
Die Regelungen der Pensionsharmonisierung gelten für Arbeitnehmer, Beamte*, Gewerbetreibende/Selbstständige, Landwirte und Politiker in Bund, Länder und Gemeinden seit 1.1.2005.
Beamte der Länder bisher noch unvollständig einbezogen

In Österreich werden alle Pensionen (Renten), wie auch grundsätzlich Gehälter und Löhne, 14mal pro Jahr geleistet.
Bemerkenswert ist die Begründung für die Umstellung auf eine einheitliche Erwerbstätigen-Versicherung einschliesslich Politiker: „... dass diese Harmonisierung Grundvoraussetzung für die Akzeptanz notwendiger Reformen zur langfristigen Absicherung der Alterssicherungssysteme darstellt“.