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Österreichischer
Seniorenbund
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Der
Österreichische Seniorenbund ist eine Teilorganisation der
Österreichischen Volkspartei. Er versteht sich als gemeinnützige
Interessensvertretung der älteren Generation und ist mit über 300.000
Mitgliedern und etwa 2.000 Bezirks- und Ortsgruppen der größte der
ÖVP-Bünde. Vaterlandsliebe, die klassische Familie, die auf der Ehe
beruht und Kindern ein sicheres Heim bietet, die Leistungsgerechtigkeit
in der öko-sozialen Marktwirtschaft, die Anerkennung des Eigentums, die
umfassende Solidarität, die ebenso umfassende Mitbestimmung, und die
Nachhaltigkeit, hinzu kommt das Bekenntnis zu Europa als „unserer
größeren Heimat“: dies umfasst die wichtigsten unserer Grundsätze.
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Österreichische
Sozialversicherung
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Die
Pensionen aus der Pensionsversicherung werden grundsätzlich
jährlich angepasst. Bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors
wird die Erhöhung der Verbraucherpreise (Inflationsrate)
berücksichtigt.
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Österreichischer Seniorenrat
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Der Bundesseniorenbeirat ist als beratendes Gremium beim
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz eingerichtet.
Der Bundesseniorenbeirat dient als Gesprächsforum dem
institutionalisierten Dialog zwischen den politischen
Entscheidungsträgern und Vertretern der Seniorenorganisationen in
seniorenspezifischen Fragen, die von allgemeiner österreichischer oder
integrationspolitischer Bedeutung sind.
Als Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen
dient der Seniorenrat als überparteiliches Gesprächsforum für alle
Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine
starke Vertretung aller Senioren.
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Pensionisten
Verband
Österreich
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Der
Pensionistenverband wurde am 17. September 1949 in Ottakring als
Verband der Arbeiter-, Unfall-, Landarbeiterrentner und
Gemeindebefürsorgten Österreichs gegründet. 1975 wurde die Bezeichnung
auf Pensionistenverband Österreichs geändert.
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Wissenswertes
wie funktioniert
das österreichische
Altersversorgungssystem
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In
Österreich, mit einer sehr ähnlichen Staatsstruktur wie Deutschland,
wurde die Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung
längst realisiert.
Die Regelungen der Pensionsharmonisierung gelten für Arbeitnehmer,
Beamte*, Gewerbetreibende/Selbstständige, Landwirte und Politiker in
Bund, Länder und Gemeinden seit 1.1.2005.
Beamte der Länder bisher noch unvollständig einbezogen
In Österreich werden alle Pensionen (Renten), wie auch grundsätzlich Gehälter und Löhne, 14mal pro Jahr geleistet.
Bemerkenswert ist die
Begründung für die Umstellung auf eine einheitliche
Erwerbstätigen-Versicherung einschliesslich Politiker: „... dass diese
Harmonisierung Grundvoraussetzung für die Akzeptanz notwendiger
Reformen zur langfristigen Absicherung der Alterssicherungssysteme
darstellt“.
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